Numerus Clausus (NC)
Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden entnehmen.
Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des Einschreibewesens. Dort finden sich auch die Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.
Siehe auch
Links
- zum NC vom Studierendensekretariat ,
- über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
Dieser Artikel ist gültig bis 2012-10-15