Fachschaften und Fachschaftsräte
Laut §56 (1) des Hochschulgesetzes (HG) für Nordrhein-Westfalen, kann sich die Studierendenschaft in Fachschaften (FSen) gliedern. Wie viele und welche Fachschaften es gibt, schlägt die Fachschaftskonferenz (FSK) vor. Der Vorschlag muss dann vom Studierendenparlament (StuPa) beschlossen werden.
Eine Fachschaft ist die Summe der Studierenden eines oder mehrer bestimmter Studiengänge. An der Universität Duisburg-Essen gibt es derzeit 34 Fachschaften.
Um die spezifischen Interessen der Mitglieder der Fachschaften zu vertreten, sieht die Satzung der Studierendenschaft der Universität Duisburg-Essen vor, dass Fachschaftsräte (FSRe) gewählt werden können. Diese bestehen in der Regel aus zehn bis fünfzehn gewählten Mitgliedern aus der Fachschaft.
Ein FSR hat die direkten Interessen der Fachschaft zu vertreten. Dies kann durch Artikulation von Forderungen an Gremien auf der zentralen Ebene (z.B. Senat) geschehen oder durch Partizipation an Prozessen, Arbeitsgruppen und Gremien auf der dezentralen Ebene, also in den jeweiligen Fachbereichen. Hier kann der Fachschaftsrat z.B. daran mitwirken Missstände in den einzelnen Studiengängen zu beseitigen oder über die Verteilung der Studienbeiträge mit zu entscheiden. Die Fülle an Arbeitsgruppen und Gremien kann dabei sehr groß ausfallen, weshalb oftmals die Mitarbeit von nicht gewählten Mitgliedern erwünscht ist, um die notwendigen Arbeiten verrichten zu können. Fachschaftsräte tagen öffentlich und jeder Studierende der Fachschaft hat dort Rede- und Antragsrecht.
Die zweite Kernaufgabe des FSR besteht in der fachspezifischen Studienberatung. Hier werden Tipps zum Studienverlauf gegeben oder Fragen zur Prüfungsordnung beantwortet.
Darüber hinaus bieten viele FSRe zahlreiche weitere Angebote für ihre jeweilige Fachschaft an. Beispielhaft genannt seien Fachschaftspartys, Exkursionen, die Bereitstellung von Readern oder das Erstellen einer Fachschaftszeitung.
Die Arbeit der FSR-Mitglieder ist ehrenamtlich und ohne Entlohnung zu verrichten. Jedoch erhält ein jeder FSR auch Finanzmittel zur Erledigung seiner Aufgaben. Ihre finanziellen Mittel für diese Aufgaben erhalten die FSRe über ihren Anteil an den Semesterbeiträgen nach einem speziellen Verteilungsschlüssel. Zwölf Euro eines jeden Semesterbeitrages (nicht Studienbeitrages!) gehen in die studentische Selbstverwaltung. Davon erhält ein jeder FSR in der Regel 2,5 Euro pro Student in der Fachschaft, zuzüglich eine Sockelbetrages. Über diesen Schlüssel soll sichergestellt werden, dass ein jeder FSR genügend finanzielle Mittel für die Angebote in seiner Fachschaft zur Verfügung hat.
Wer ein offenes Ohr braucht, Beratung braucht, feststeckt im Studium, Unterstützung oder einfach nur Anschluss sucht, wendet sich am besten direkt an seinen/ihren Fachschaftsrat. Hier wird von Studi zu Studi unkompliziert jederzeit gerne weitergeholfen.
Fachschaften
Fachschaft Lehramt Grundschule
Fachschaft Lehramt Informatik
Raum / Ort:
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Schützenbahn Hochhaus, 2.Etage, Raum 211 (SH 211)
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Email:
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FSE Mail
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Telefon:
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0201/183-2577
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Sprechzeiten:
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nach Vereinbarung
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Homepage:
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http://www.fse.uni-due.de
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Fachschaft Lehramt Kunst und Gestaltungstechnik
Fachschaft Lehramt Biologie
Fachschaft Lehramt Geschichte, ev. Theologie, kath. Theologie und Philosophie
Fachschaft Lehramt Mathe
Fachschaft Lehramt Chemie
Fachschaft Lehramt Sport
Fachschaft Lehramt Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Türkisch
Fachschaft Lehramt Wirtschaft
Fachschaft Lehramt Physik & Technik
Fachschaft Lehramt Sozialwissenschaften
Raum / Ort:
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Campus Duisburg, LF 112
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Email:
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FS-SoWi Mail
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Telefon:
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0203-379/2037
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AG Lehramt
Dieser Artikel ist gültig bis 2013-10-01