Promotion

Aus LehramtsWiki
Version vom 24. Februar 2014, 15:33 Uhr von Andrea Geisler (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Jeder Masterabschluss (erworben an einer Uni oder FH) berechtigt zur Promotion. Die Unis regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen. Die wesen…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Jeder Masterabschluss (erworben an einer Uni oder FH) berechtigt zur Promotion. Die Unis regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen.

Die wesentlichen Informationen zur Promotion an der UDE findest Du hier .


Weitere Informationen