Senat

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Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat

  • Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
  • Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Quelle: https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml 


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