Weiterbildende Studiengänge

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Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Meist sind diese Weiterbildungsangebote gebührenpflichtig.


Quelle: Siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz