Gesamtschule (Schulform)
Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Bestehende Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen geführt; bei einer Neuerrichtung kann der Ganztag derzeit nicht eingerichtet werden. Vorrangig wird der Ganztag aktuell den Schulformen gewährt, die diesen in der Vergangenheit nur begrenzt zugestanden erhielten, also den Hauptschulen, und dann den Realschulen, Gymnasien sowie weiteren Förderschulen.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) zurzeit die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Bei guten Leistungen können die Schüler ggf. direkt in die Jahrgangsstufe 12 wechseln. In die Klasse 5 bis 9 gehen die Schüler jeweils ohne Versetzung.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -inhalte der Grundschule an.
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10.
Voraussetzung für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen, befriedigende Leistungen in den Grundkursen, zweimal befriedigende und im Übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern. Dieser Abschluss beinhaltet die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Erweiterungskursen und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind.
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort und schließt mit der Abiturprüfung ab.
Siehe auch
Verwandte Seiten
- Lehramt an Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (LA HRGe)
- Schulformen
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-01-15