Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)

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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).


OVP (am 1. August 2011 in Kraft getreten)
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 OVP2011 


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18