Bachelor-Master:BA/MA
Bachelor/Master studieren
Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrerausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Mastersystem (BA/MA) studieren. Die Regelstudienzeit des BA beträgt 6 Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, 4 Semester (2 Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt 10 Semester (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.
Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE
Mit Aufnahme des Studienbetriebs in den Bachelorstudiengängen der gestuften Lehrerbildung zum WiSe 2011/12 werden die grundständigen Studiengänge nach LPO 2003 eingestellt: siehe Auslaufregelung LPO 2003.
- Der Umstellungsprozess wird vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) federführend begleitet und koordiniert.
- Die Akkreditierung der Lehramtsausbildung an der UDE erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Clusterakkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
- Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe Erweiterungsfach.
Bachelor an der UDE
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Master an der UDE
Das Studium zum Master of Education beginnt an der UDE erstmalig zum Wintersemester 2014/15.
Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Masterstudiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Noten
1. Die Noten der Ersten Staatsprüfung sowie des Master of Education erhalten Gewicht(ung) für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur, wenn das Ministerium für Schule und Weiterbildung Unterrichtsfächer (auch lehramtsbezogen) festlegt, die in Folge eines Bewerberüberhangs einem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungstermin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungstermin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON veröffentlicht.
2. Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Ranggruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimalstelle je hälftig (50%) aus der Gesamtnote des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung resp. über den Master of Education sowie der Gesamtnote des Zeugnisses über die (Zweite) Staatsprüfung zum Ende des Vorbereitungsdienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimalstellen dargestellt und gerechnet).
Siehe auch
- Hier findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
- Hier findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das ABZ.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-30