Beglaubigung

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Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kir­chen­ge­mein­den (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissen­schaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissen­schaften ein kostenlose Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in an­der­en Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehr­amts­studierende:

  • Mo 10:00 - 11:30 Uhr
  • Mi 10:00 - 11:30 Uhr
  • Raum: R12 V03 D91

Bitte beachte, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt wer­den.

Mathematik

Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik: Annette Klippstein, Raum WSC-N-2.31, Di 08:30 - 10:30 Uhr und Do 13:30 - 14:30 Uhr. Bitte Kopien mitbringen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-09-20

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