VERA

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Jedes Frühjahr werden in den Jahrgangsstufen 3 und 8 der all­gemein­bil­den­den Schulen in Deutschland parallele Vergleichs­arbeiten durch­ge­führt (VERA 3/VERA 8).

Ziel von VERA ist die Unterrichts­entwicklung mit Blick auf die natio­nalen Bildungs­standards, in welchen die zu erwartenden Leis­tung­en der Schüler zum Schulübergang bzw. zum Schul­ab­schluss festgelegt sind.

Durch die Ergebnisse der VERA-Durchgänge, die ein bzw. zwei Jahre vor der Ab­schluss­klasse durchgeführt werden, erhalten die Lehr­kräfte Erkenntnisse über die Stärken und Schwächen ihrer Klassen in Bezug auf die Bildungs­standards. VERA Tests können also dazu dienen, den Unterricht vor dem Hinter­grund der Bildungs­standards zu evaluieren und darauf basierend aus­zu­bauen oder in Richtung bestimmter Kompetenzen zu verbessern.

Zuständigkeit

Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren,

  • Vorbereitung
  • Ablauf
  • Auswertung
  • Ergebnisrückmeldung

in jeweils eigener Verantwortung. Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test­umfang und die einbezogenen Test­aufgaben betrifft. Aufgrund von Vor­läufer­projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs­arbeiten“, „Kom­pe­tenz­test“, „Diagnose­arbeiten“ oder „Lern­stands­erhebung“.

Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.

Konzeption

Seit 2009 werden die Test­instrumente, also der Test und die enthaltenen Aufgaben, zentral vom Institut zur Qualitäts­entwicklung im Bildungs­wesen erstellt.

Durchführung allgemein

Vera-3

  • Mathematik und Deutsch
  • Bearbeitungszeit 30 - 60 Minuten
  • Je zwei Testbereiche z. B. in Mathematik 2010 wurden „Zahlen und Operationen“ sowie „Daten, Häufigkeit, Wahrschein­lich­keit“ und in Deutsch „Lesen“ und „Recht­schrei­bung“ getestet.

Vera-8

  • Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch)
  • Bearbeitungszeit 80 Minuten
  • für Vera-8 existieren die Aufgaben­zusammen­stellungen zudem in jeweils drei Schwierig­keits­stufen.

Eine Übersicht mit Beispielaufgaben gibt es hier . Die Testaufgaben wurden anhand der Kompetenz­stufen­modelle entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder fin­den.



Durchführung in NRW

In NRW heißen die Vergleichs­arbeiten VERA 3 und Lernstand 8 und werden in ganz NRW zu einem bestimmten bundes­weit einheit­lichen Termin  durchgeführt.

Auswertung und Ergebnisse

Die Korrektur erfolgt auf Basis eines standardisierten Rasters durch die Lehr­kraft selbst, wobei eine Kreuz­korrektur ebenso empfohlen wird, wie eine möglichst große Beteilung des gesamten Kollegiums der Schule.

Nach der Auswertung der Schüler­hefte werden die Ergebnisse durch die Schulen in ein pass­wort­geschütztes Auswertungs­system im Internet eingegeben.

Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Schule erfolgt bereits einige Tage später. Sie enthalten Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertig­keiten die Schü­ler einer Lern­gruppe verfügen und inwieweit die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungs­standards und der Lehr­pläne erfüllt wurden. Die Schulen können sich insgesamt und nach Kategorien (in erster Linie nach Schulen mit ähnlichen Standort­voraus­setzungen) vergleichen und erhalten innerhalb des pass­wort­geschütz­ten Online­systems Rück­meldungen über die Ergebnisse der Klasse im Vergleich zu den landesweiten Ergebnissen. Eltern sowie Schüler erhalten durch die Schule eine Rückmeldung über die Ergebnisse ihres Kindes sowie der jeweiligen Klasse und der Schule.

Die Ergebnisse der Lern­stands­erhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungs­bewertung berück­sichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn ein Schü­ler zwischen zwei Noten steht. Die Lern­stands­erhebungen werden nicht als Klassen­arbeit gewertet.

FAQ

Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unterhält ein eigenes FAQ , in dem die häufigsten Fragen von Eltern und Schülern zum Thema VERA 3 und VERA 8 zusammen­gestellt wurden.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-10-30