Förderschule

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Manche Schüler bedürfen einer sonderpädagogische För­der­ung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „För­der­ort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „För­der­schwer­punkt“).

Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:

  • Förderschulen,
  • Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder
  • Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den sonder­pädagogischen Förder­bedarf und den Förder­ort entscheidet die Schul­auf­sicht. Der sonder­päda­gogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förder­ort neu festgelegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt wer­den; d. h. Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwer­punkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. Darüber hinaus gibt es sonder­päda­gogische Förderung

  • in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­päda­go­gische Förder­ung stattfinden kann
  • im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
  • in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • im Hausunterricht

Siehe auch

Verwandte Seiten

Schulformen Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-30

Wie hat dir dieser Artikel gefallen? Gib gerne deine Bewertung ab.

Wie viele Sterne würdest du dieser Seite geben?

Möchtest du uns noch etwas mitteilen, dann schreib ins Kommentarfeld. Deine Meinung wird nicht veröffentlicht und kann nur von dem Team des LehramtsWiki eingesehen werden.

300 Buchstaben verblieben.