Beglaubigung

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Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchen­gemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Be­glau­bi­gung von Kopien gebühren­pflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissen­schaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissen­schaften die Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Es können allerdings keine Scheine beglaubigt werden, die in anderen Fakultäten ausgestellt wurden. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehr­amts­studierende:

  • Mo 10:00 - 11:30 Uhr
  • Mi 10:00 - 11:30 Uhr

Raum: R12 V03 D91

Bitte beachte, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.

Mathematik

Beglaubigungen ausschließlich von Scheinen aus der Mathematik: Annette Klippstein

  • Di 08:30 - 10:30 Uhr
  • Do 13:30 - 14:30 Uhr

Raum: WSC-N-2.31

Bitte Kopien mitbringen. Beachte außerdem, dass außerhalb der Sprech­stunden keine Beglaubigungen ausgestellt werden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-20

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