Lehramtszugangsverordnung (LZV)

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Die Lehramtszugangsverordnung ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.

LZV 2003- Staatsexamen

Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003 

LZV 2009 - Bachelor-​/Master-Studiengänge

Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-​westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-​/Master-Studiengängen.

Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009 

LZV 2016 - Bachelor-​/Master-Studiengänge

Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25.04.2016  Dieser Artikel ist gültig bis 2017-07-25

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