Gleichstellungskommission
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Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem:
- Grundsätze für die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Entwicklungsplanung;
- Grundsätze, Modelle und Stellungnahmen zur Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und zu deren Berücksichtigung im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie der internen Mittelvergabe;
- Beratung der zuständigen Stellen bei Vorbereitung und Erstellung der Frauenförderpläne sowie bei deren Fortschreibung auf der Grundlage der Berichte über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse.
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