Förderschule

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Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den „Förderort“) und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den „Förder­schwerpunkt“).

Als Förderorte sind in Nordrhein-​Westfalen drei verschiedene Möglich­keiten vorgesehen:

  • die allgemeinen Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
  • die Förderschulen sowie
  • die Schulen für Kranke.

Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über den sonder­pädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schul­aufsicht. Der sonder­pädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.

Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förder­schulen mit unterschied­lichen Förder­schwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schul­leitung zusammen­gefasst. Darüber hinaus gibt es sonder­pädagogische Förderung

  • in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonder­pädagogische Förderung stattfinden kann
  • im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
  • in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
  • im Hausunterricht

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Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-09-27

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