Förderschule
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Als Förderorte sind in Nordrhein-Westfalen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen:
- die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen),
- die Förderschulen sowie
- die Schulen für Kranke.
Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; das heißt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung
- in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann
- im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen
- in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus
- im Hausunterricht
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Dieser Artikel ist gültig bis 2018-09-27