Inklusion
Aktuell
Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule. Weitere Informationen findest du auf dieser Seite . Am 1. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.
Ein Inklusionsplan wird momentan von einer Projektgruppe im Schulministerium entwickelt. Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung miteinbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.
Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach gemeinsamen Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.
Elterninformationen
Eltern, die ihr Kind im Gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“) sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
Der Schulversuch "Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW" endete mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014. Die daran beteiligten Förderschulen werden als Förderschulen fortgeführt.[1]
Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule
Der Jakob Muth-Preis für inklusive Schule ist ein Preis, der unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung!“ vergeben wird. Der nächste Bewerbungstart ist September 2016.
Dokumente zur Inklusion
- Salamanca-Erklärung der UNESCO 1994
- Abschlusserklärung der UNESCO 2008
- Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen
- http://www.unesco.de/inklusive_bildung_material.html" target="_blank">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Auf-dem-Weg-zur-inklusiven-Schule/Gutachten-Prof_-Klemm---Datenanalyse.pdf
- Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung
Weitere Informationen zur Schulaufsicht
- Bezirksregierungen
- Schulämter im Regierungsbezirk Düsseldorf
- Schulämter im Regierungsbezirk Arnsberg
- Schulämter im Regierungsbezirk Münster
- Schulämter im Regierungsbezirk Detmold
- Schulämter im Regierungsbezirk Köln
Inklusions- und Behindertenportal der UDE
Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung
Siehe auch
Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-06-01