Senat

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Der Senat  ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung der Gruppe der Studierenden per Briefwahl oder am Campus wählen.


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-13