Numerus Clausus (NC)
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Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der „geschlossenen Anzahl“ wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als „Abiturnotendurchschnitt“ ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des Einschreibewesens . Dort finden sich auch die Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung .
Siehe auch
- NC vom Einschreibungswesen
- Ergebnisse der letzten und aktuellen Semester
- Studienplatzvergabe Bachelor
- Studienplatzvergabe Master
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