Nachteilsausgleich
Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteilsausgleiche beantragen.
Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studienplatz deine Zulassungschancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnittsnote oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefallregelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteilsausgleiche bei der Eignungsprüfung im Fach Sport.
Während deines Studiums kannst du dich an deine Studienfachberaterinnen und Studienfachberater und die Beratungsstelle zur Inklusion oder die Ombudsstelle wenden, um dich zu individuellen Nachteilsausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen. Auch das Studierendenwerk berät zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen vor, während und nach deinem Studium.
Siehe auch
- Im Artikel Studierende wissen zu wenig über Nachteilsausgleiche vom 29. Oktober 2018 geben die Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW Tipps fürs Lehramtsstudium für Menschen mit Behinderung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-11-30