Dekanate

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Auf der Homepage der UDE werden zu den verschiedenen Fakultäten die Dekanate aufgelistet.

Dekan/-in

Die Dekanin bzw. der Dekan leitet einen Fachbereich bzw. eine Fakultät einer Hochschule. Dekan/-in, Prodekan/-in und Studiendekan/-in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt die Dekanin bzw. der Dekan den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende/-r des Fachbereichsrats bzw. Fakultätsrats.

Dekan/-innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Prodekan/-in

Die/Der Prodekan/-in ist der/die Stellvertreter/-in der Dekanin bzw. des Dekans. Sie oder er wird von der Dekanin bzw. dem Dekan vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt.

Prodekan/-innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Studiendekan

Die/Der Studiendekan/-in wird auf Vorschlag der Fachschaftsvertretung vom Fakultätsrat gewählt. Sie oder er ist Ansprechpartner/-in für organisatorische, klausurtechnische und praktische Probleme, die während des Studiums auftauchen.

Studiendekan/-innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten

Fakultätsrat

Der Fakultätsratist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professorinnen und Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-​wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professorinnen und Professoren und neue Studienordnungen.

Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:

  • acht Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • je zwei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • drei Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter/-innen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitgliederinnen und Mitglieder des Dekanats.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-01-15 Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-18