Hochschulrat

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Der Hochschulrat  ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-15