Senat
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Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.
Wahl des Senats
Stimmberechtigte Mitglieder sind die verschiedenen Statusgruppen der Universität (Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierende).
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30