Senat
Aus LehramtsWiki
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senat setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30