Studierende mit Pflegeaufgaben
Beratungsstellen
Studierendenwerk und AStA
Das Studierendenwerk bietet soziale und psychologische Beratung zum Beispiel zur Studienfinanzierung oder bei Überforderung und Konflikten an. Du kannst dich auch an das Referat für Sozialpolitik des AStA wenden.
Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)
Das ABZ unterstützt dich durch Beratungsangebote, z. B. bei psychologischer Belastung, Fragen zur Studienplanung oder zum Zeitmanagement.
Probleme im Studium durch Pflegeaufgaben
Solltest du Probleme mit Lehrenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen bei Pflege- und Familienaufgaben.
Familiengerechte Hochschule
Auf der Seite FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende findest du Antworten auf die Fragen, die in Beratungen am häufigsten gestellt werden. Der Flyer Studienregelungen bietet dir einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.
Kommunale Angebote
Außerhalb der Universität, kannst du dich beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:
Finanzielle Hilfen
Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu finanzieller Unterstützung. Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen.
Pflegegeld
Pflegeleistungen beantragst du bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegeversicherung ist an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen. Dort wirst du auch bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld beraten. Einen Überblick bietet dir die Seite Pflegewegweiser-nrw.de.
Beurlaubung
Pflegeaufgaben können ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:
- Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt. Dazu stellst du einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden kannst oder du die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
- Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
- Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit den Lehrenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die Lehrenden der entsprechenden Veranstaltungen. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
- In einigen Fächern wie der Germanistik oder der Mathematik gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
- Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-22