Numerus Clausus (NC)

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Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Verzichte nicht von vorneherein auf deine Bewerbung auf einen Studienplatz, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Das Einschreibungswesen der UDE gibt regelmäßig die NC – Verfahrensergebnisse bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über das erste oder zweite Nachrückverfahren deinen Studienplatz bekommst.


Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30