Lehramtszugangsverordnung (LZV)

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LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramtszugangsverordnung. Die Lehramtszugangsverordnung regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW.

Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016 - auch als LZV 2016 bezeichnet.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-01-25

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