BAföG

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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.


BAföG in der Corona-Pandemie
Informationen zu aktuellen Regelungen in Bezug auf die Änderungen durch die Corona-Pandemie findest du auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: Deutsches Studentenwerk.


BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachlesen.

Eignungsnachweis nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.

Ansprechpersonen

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen. Wenn du bereits einen Antrag gestellt hast, dann hast du entsprechend des Anfangsbuchstabens deines Nachnamens eine feste Ansprechperson, die sich um deine Anträge kümmert.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-01