Bachelor-Master:Fachpraktische Tätigkeit

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Für das Lehramt am Berufskolleg musst du eine fachpraktische Tätigkeit nachweisen.

Umfang und Zeitpunkt

Die Fachpraktische Tätigkeit umfasst eine Dauer von 12 Monaten (52 Wochen). Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen kannst du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung nachlesen.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigungsformular.

Dein Ansprechpartner bei Fragen ist Wolfgang Hoerning (wolfgang.hoerning​@pa.nrw.de). Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-22