Ba-Ma(LABG2016):Berufsfeldpraktikum
Sollte es zu Problemen im Berufsfeldpraktikum während der Pandemie kommen, wende dich bitte an dein Fach bzw. deine Fächer. Bitte beachte auch die Übersicht zu Änderungen im Lehramt auf der Webseite des ZLB und die allgemeinen Hinweise auf der Webseite der UDE.
Aufbau
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in das Praxismodul Berufsfeld eingebettet und wird, je nach Fach, im 4. oder 5. Semester in nur einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche belegt. Neben dem BFP umfasst das Praxismodul in der Regel eine fachdidaktische Lehrveranstaltung, die das Praktikum vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Somit nimmst du zunächst an einem Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar teil, das von den Fächern angeboten und verantwortet wird.
Anschließend wird das Praktikum an einer außerschulischen Bildungseinrichtung entweder als Block oder semesterbegleitend absolviert. Insgesamt soll das Praktikum 80 Stunden umfassen. Sofern die Praktikumseinrichtung nicht durch die Lehrveranstaltung vorgegeben ist, suchen sich die Studierenden diese selbstständig. Möglich sind z. B. Weiterbildungsinstitute, Beratungsstellen, Museen oder Universitäten. Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Fakultät, welche Praktikumseinrichtungen anerkannt werden.
Anmeldung
Zunächst meldest du dich für eine begleitende Lehrveranstaltung in einem der studierten Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche an. Die entsprechenden Veranstaltungen sowie die damit verbundene Möglichkeit zur Anmeldung findest du im LSF.
Sobald deine Praktikumseinrichtung feststeht, meldest du dein BFP über das Anmeldeportal des ZLB unter der Angabe des Faches und der selbstgesuchten Praktikumseinrichtung.
Rechte und Pflichten
Im LehramtsWiki findest du alle Informationen rund um das Thema Verschwiegenheit während der Praxisphase.
Im Rahmen des EOP besteht für dich als Praktikant*in ein gesetzlicher Unfallschutz. Auch Praktikant*innen tragen allerdings Haftungsrisiken für den Fall, dass sie der Schule oder Dritten einen Schaden zufügen. Es ist daher sinnvoll, dass du eine Haftpflichtversicherung abschließt, die deine persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Wenn du bereits eine Haftpflichtversicherung hast, solltest du diese hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
Wie du den nötigen Masernschutz vorweist, erfährst du im Masernschutzgesetz Masernschutzgesetz: Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen.
Das ZLB hat umfangreiche Materialien Zusammengestellt, die für dich hilfreich sind. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.
Portfolio
Das Nachweisdokument für das BFP, die Übersicht zu Portfolioeinlagen und weiteren Dokumenten findest du auf der ZLB-Webseite unter "Formulare/Downloads/Links".
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-02