Studierendenparlament

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Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein zentrales Element studentischer Selbstverwaltung und wird von der Studierenden­schaft gewählt. Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das StuPa „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“.

Aufgaben

Das Studierenden­parlament beschließt unter anderem die Satzung der Studierendenschaft, fasst Beschlüsse in grundsätzlichen Angelegenheiten, denen jeweils Anträge der hochschul­politischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierenden­gruppen zu Grunde liegen. Dazu gehört beispielsweise der Haushalt der Studierendenschaft und damit verbunden die Höhe des Mobilitäts­beitrages und des Semesterbeitrags, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Unterstützung erhalten.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des AStA, der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Wahlen

Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Die Mitglieder werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen (UDE) gewählt. Jede Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine der antretenden hochschul­politischen Listen gewählt und mit der Zweitstimme eine beliebige Kandidat*in. Das Wahlergebnis wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Amtsperiode dauert in der Regel ein Jahr.

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Zusammensetzung und Listen

Das Stupa setzt sich aus Vertreter*innen der hochschulpolitischen Listen zusammen. Eine hochschulpolitische Liste ist eine politische Vereinigung von Studierenden. Eine solche Vereinigung muss nicht zwangsläufig einer Partei nahestehen, dies ist jedoch häufig der Fall. Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Webseite des StuPa. Alle Listen, die aktuell im Studierendenparlament vertreten sind, kannst du auch bei Facebook und/oder Instagram finden.

Arbeitsweise

Alle StuPa-Sitzungen sind hochschul­öffentlich und alle Studierenden haben Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personal­debatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutz­gründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die meisten Stimmen hatten. Das Präsidium leitet und protokolliert die monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und achtet darauf, dass diese nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie nach Wahlordnung der Studierenden­schaft ablaufen.

Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referent*innen und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandats­träger*innen im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen entscheiden.

Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts­bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:

Weitere Ansprechpersonen

Nicht nur der AStA und das Studierendenparlament sind hochschulpolitisch wichtig für dich. Auch der Senat, der Hochschulrat, das Rektorat und der Fakultätsrat sind für hochschulpolitische Fragen zuständig.

Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungs­protokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-30