FAQ:Praxisphasen Master
Das Praxissemester (PS)
Anmeldung
Studienprojekte
{{Squeeze|Items=
Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist für das Schreiben einer Klausur möglich. Sprich dies bitte rechtzeitig mit allen Beteiligten ab. Eine Freistellung für ein universitäres Modul, was nicht vorgesehen ist, ist nicht möglich.
Es wird zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung empfohlen. Weitere Informationen findest du in unserem Video zum Praxissemester.
- Anrechnungen auf den Lernort Schule sind im Praxissemester nicht möglich. Ein Vorbereitungsdienst oder ein abgeschlossenes Praxissemester können allerdings angerechnet werden.
Die Kriterien kannst du in der Praxissemesterordnung nachlesen und dann einen formlosen Antrag vor Ende der Anmeldefrist beim Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro stellen.
- Dies kannst du nur mit einem Nachweis von schwerwiegenden Gründen tun. Diese Gründe musst du sofort nach der Zuweisung mit entsprechenden belegen erklären, sonst gilt das Praxissemester als abgebrochen und du bekommst einen Fehlversuch.
{{Squeeze|Items=
- Die Ansprechpersonen findest du auf der ZLB Webseite
Das Praxissemester startet in der Regel ab dem 15. September oder ab dem 15. Februar jedes Jahres. Den zeitlichen Ablauf mit Kalender findest du im Leitfaden.
- Das Praxissemester orientiert sich am Schulhalbjahr und endet somit in der Regel am letzten Tag des Schulhalbjahres.
- Im Durchschnitt bist du an vier Tagen in der Woche an der Schule (250 Stunden). 140 Zeitstunden werden für die Arbeit im ZfsL und die Eigenarbeit eingerechnet.
Ansprechpartner*innen
Leistungen und Verbuchung
Während des Praktikums
Zeitliches
Unterrichtsvorhaben
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-15