FAQ:Praxisphasen Master
Das Praxissemester (PS)
Anmeldung
Studienprojekte
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Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist für das Schreiben einer Klausur möglich. Sprich dies bitte rechtzeitig mit allen Beteiligten ab. Eine Freistellung für ein universitäres Modul, was nicht vorgesehen ist, ist nicht möglich.
Es wird zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung empfohlen. Weitere Informationen findest du in unserem Video zum Praxissemester.
- Anrechnungen auf den Lernort Schule sind im Praxissemester nicht möglich. Ein Vorbereitungsdienst oder ein abgeschlossenes Praxissemester können allerdings angerechnet werden.
Die Kriterien kannst du in der Praxissemesterordnung nachlesen und dann einen formlosen Antrag vor Ende der Anmeldefrist beim Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro stellen.
- Dies kannst du nur mit einem Nachweis von schwerwiegenden Gründen tun. Diese Gründe musst du sofort nach der Zuweisung mit entsprechenden belegen erklären, sonst gilt das Praxissemester als abgebrochen und du bekommst einen Fehlversuch.
Ansprechpartner*innen
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-15
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