FAQ:Praxisphasen Master
Das Praxissemester (PS)
Lernort Schule
- Das PS ist das dritte und letzte Praktikum deines Lehramtsstudiums, bei dem du ein halbes Jahr in die Schule gehst und zusätzlich Veranstaltungen im ZfSL und an der Universität belegst.
Zum schulischen Teil des PS können sich nur Studierende eines Master of Education Studienganges der UDE anmelden, die bereits die Vorbereitungsveranstaltungen besucht haben. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen findest du im Leitfaden Praxissemester.
Dies ist je nach Fakultät und Fach unterschiedlich geregelt. Aus diesem Grund solltest du dich auch bei den Fächern oder Fakultäten informieren, ob du vorstudieren darfst. Für den schulischen Teil musst du aber in den Master of Education umgeschrieben sein.
Die Übersicht des Workloads findest du im Leitfaden Praxissemester.
- Das Praxissemester startet in der Regel zum 15. Februar oder zum 15. September jedes Jahres.
- Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt ausschließlich über die zentrale Online Plattform PVP. Die aktuellen Anmeldefristen für das Praxissemester werden semesterweise bekannt gegeben und finden meist eher am Anfang im Semester statt. Weitere Informationen zum Praxissemester findest du im Leitfaden. Beachte, dass du dich im 1. Mastersemester bereits anmelden musst, wenn du im 2. Mastersemester dein Praxissemester absolvieren möchtest.
Die Erstellung der Wunschliste wird auch in den Informationsveranstaltungen oder in unserem Video zum Praxissemester thematisiert.
Die Zuteilung zu einer Schule erfolgt über die zentrale Online Plattform PVP. Weitere Informationen zur Platzvergabe findest im Leitfaden zum Praxissemester oder in unserem Video zum Praxissemester.
Für das Praxissemester mit Beginn im Februar erfährst du nach dem 15. Dezember deine Praktikumsschule und für das Praxissemester mit Beginn im September erfährst du nach dem 15. Juli deine Schule.
- Du bist dazu verpflichtet, das europäische Führungszeugnis unverzüglich zu beantragen da die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Du solltest deshalb frühzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen: für das Praxissemester im Februar unmittelbar nach dem 15. Dezember und für das Praxissemester im September unmittelbar nach dem 15. Juli eines Jahres.
Mithilfe des Studienprojektes erhebst du im Sinne des forschenden Lernens in deinen Studienfächern Daten, beispielsweise mit Fragebögen oder Interviews. Die Projekte werden von deinen Dozierenden begleitet.
Über HISinOne musst du dich anmelden und angeben, in welchen Fächern du dein Projekt durchführst bzw. nicht durchführst.
Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist für das Schreiben einer Klausur möglich. Sprich dies bitte rechtzeitig mit allen Beteiligten ab. Eine Freistellung für ein universitäres Modul, was nicht vorgesehen ist, ist nicht möglich.
Es wird zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung empfohlen. Weitere Informationen findest du in unserem Video zum Praxissemester.
- Anrechnungen auf den Lernort Schule sind im Praxissemester nicht möglich. Ein Vorbereitungsdienst oder ein abgeschlossenes Praxissemester können allerdings angerechnet werden.
Die Kriterien kannst du in der Praxissemesterordnung nachlesen und dann einen formlosen Antrag vor Ende der Anmeldefrist beim Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro stellen.
- Dies kannst du nur mit einem Nachweis von schwerwiegenden Gründen tun. Diese Gründe musst du sofort nach der Zuweisung mit entsprechenden Belegen erklären, sonst gilt das Praxissemester als abgebrochen und du bekommst einen Fehlversuch.
- Die Ansprechpersonen findest du auf der ZLB Webseite.
Das Praxissemester startet in der Regel ab dem 15. September oder ab dem 15. Februar jedes Jahres. Den zeitlichen Ablauf mit Kalender findest du im Leitfaden.
- Das Praxissemester orientiert sich am Schulhalbjahr und endet somit in der Regel am letzten Tag des Schulhalbjahres.
- Im Durchschnitt bist du an vier Tagen in der Woche an der Schule (250 Stunden). 140 Zeitstunden werden für die Arbeit im ZfsL und die Eigenarbeit eingerechnet.
- Nein, dies ist nicht möglich wegen der Aufsichtspflicht. Es muss immer eine Lehrkraft dabei sein.
- Ja, du sollst das gesamte Schulleben und das Aufgabenfeld einer Lehrkraft kennenlernen; aber nur nach Absprache mit den beteiligten Lehrkräften oder Ausbildungsbeauftragten. Dabei besteht Datenschutz und du bist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Dies ist nicht erlaubt, da dir keine Aufsichtspflicht übertragen werden darf. An eintägigen Wandertagen darfst du allerdings teilnehmen.
Lernort ZfSl
Die ZfsL-Standorte der Praxissemesterregion der UDE findest du im Leitfaden unter den Hinweisen zum Platzvergabeverfahren.
Die zuständigen Ansprechpersonen findest du auf den entsprechenden Webseiten der ZfsL.
In der Regel verbringst du fünf Tage im ZfsL, genaueres erfährst du jedoch bei den Einführungsveranstaltungen oder auf den Webseiten der ZfsL.
Den erste Termin findest du auf deinem Zulassungsbescheid, der dir über PVP übermittelt wurde. Außerdem kannst auch auf den Webseiten der ZfsL schauen.
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Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-15