FAQ:Nach dem Studium
Vorbereitungsdienst
Wo muss ich mich bewerben?
Für den Vorbereitungsdienst bewirbst du dich über über das Portal SEVON. Auf der Webseite, auf der Seite zum Vorbereitungsdienst und bei FragBeLa® findest du alle wichtigen Informationen rund um die Bewerbung.
Einstellungstermin ist immer jeweils der 1. Mai eines Jahres und meist auch der 1. November (bei hohem Bedarf). Über den jeweiligen Einstellungsbedarf wird jedes Jahr neu entschieden und das Ergebnis wird auf der Plattform des Schulministeriums NRW verkündet.
Alle Zentren für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) in Nordrhein-Westfalen findest du auf der Webseite des Schulministeriums NRW.
Nicht alle Seminarstandorte sind für alle Fächerkombinationen, Einstellungstermine und Schulformen geöffnet. Da sich das Angebot für jede Schulform und Fächerkombination unterscheidet, gibt es für jeden Bewerbungstermin eine neue Zusammensetzung. Sobald du dich bewirbst, siehst du auch, welche Standorte für dich und deine Fächerkombination in Frage kommen.
Die Zuteilung erfolgt automatisch nach sozialen Kriterien und der jeweiligen Fächerkombination. Infos zu den sozialen Kriterien findest du in unserem Artikel Vorbereitungsdienst oder auf der Sevon-Webseite. Du kannst insgesamt vier Präferenzen (ZFsLs) angeben. Deine Chancen kannst du erhöhen, indem du auch wirklich alle vier Präferenzen angibst. Ohne diese wirst du einem alternativen Seminarort zugeteilt. Eine Garantie kann nicht gegeben werden.
Für jedes soziale Kriterium gibt es eine bestimmte Anzahl von Punkten, die eine Zuweisung zu deinem gewünschten Seminarort wahrscheinlicher machen. Für alle Kriterien musst du der Bezirksregierung schriftliche Nachweise vorlegen, sonst können die Sozialpunkte nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Details zu den sozialen Kriterien findest du auf der Sevon-Webseite in den aktuellen Hinweisen für Bewerber*innen.
In außerordentlichen Härtefällen kann es zu einer neuen Entscheidung kommen. Dazu solltest du die zuständige Bezirksregierung kontaktieren. Alternativ kannst du deinen Seminarstandort in einer Tauschbörse anbieten. Dafür gelten allerdings spezielle Voraussetzungen, welche du auf auf der Sevon-Webseite in den aktuellen Hinweisen für Bewerber*innen einsehen kannst.
Das Landesprüfungsamt (LPA) stellt dir solche Bescheinigungen aus.
In diesem Fall verfällt deine Bewerbung. Dann kannst du dich im nächsten Durchlauf wieder anmelden.
Ja, du kannst dich auch schon vorher bewerben. Wichtig ist es allerdings, die Fristen einzuhalten. Zum einen musst du die Fristen für deine Masterarbeit einhalten sodass dir das Prüfungsamt rechtzeitig dein Zeugnis ausstellen kann. Mehr zu den Fristen findest du auf der Seite Masterarbeit. Bis wann du dein Zeugnis spätestens für den Vorbereitungsdienst eingereicht haben musst, findest du dann in den aktuellen Hinweisen für Bewerber*innen auf der Sevon-Webseite.
Informationen zu Beglaubigungen an der Uni findest du in unserem zugehörigen Artikel. Ansonsten kannst du deine Unterlagen generell auch immer beim Bürgeramt deiner Stadt beglaubigen lassen. Was du alles Beglaubigungen lassen musst, findest du auf in den aktuellen Hinweisen für Bewerber*innen auf der Sevon-Webseite.
Ja, du kannst mit deinem Lehramtsmaster auch promovieren. Alle weiteren Informationen dazu findest du in unserem Artikel Promotion.
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Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-06-20