Zweithörerschaft

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Du bist an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der Universität Duisburg-Essen (UDE) einzelne Lehrveranstaltungen deines Studienganges besuchen oder einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, dann kannst du eine Zweithörerschaft beantragen. Hierbei wird in kleine und große Zweithörerschaft unterschieden.

Du möchtest an der UDE nur einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen

Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die dich zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen berechtigt. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des Vorlesungsverzeichnisses aus, trage diese in den Antrag auf Zulassung zur kleinen Zweithörerschaft ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulations­bescheinigung deiner Ersthochschule beim Einschreibungswesen vor.

Die Zulassung ist möglich, sofern keine Zulassungsbeschränkungen von der entsprechenden Fakultät beschlossen wurden und gilt immer für ein Semester. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Gebühr sowie die Kontoverbindung findest du auf der Webseite des Einschreibungswesens.

Nimmst du an der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) teil, stellst du einfach einen Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der UAR und auch die Gebühr entfällt. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Wiki-Artikel.

Du möchtest an der UDE einen zusätzlichen Studiengang belegen

Bist du bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der UDE einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, stellst du einen Antrag auf Einschreibung an der UDE. Bitte beachte, dass du maximal einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren kannst. Der zusätzliche Studiengang muss zulassungsfrei sein. Die Einschreibung erfolgt innerhalb der festgesetzten Termine. Bist du für die große Zweithörerschaft zugelassen, meldest du dich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage deiner Immatrikulations­bescheinigung der Ersthochschule zurück.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-05-01