Bachelor-Master:Fachpraktische Tätigkeit

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Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis und Anrechnung

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deiner Praktikumsbescheinigung oder deinem Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie deine aktuelle Studienbescheinigung beim Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA), konkret bei der Dienststelle Essen ein:

  • Campus Essen, Gebäude V15, 2. Etage, Raum G29

Für den Vor-Ort-Besuch empfehlen wir dir eine vorherige Terminabsprache per E-Mail:

Die Antragstellung für den Vordruck und die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt über bk-fachpraxis@laquila.nrw.de

Weitere Informationen und Ansprechpartner bei Fragen findest du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-02-01