Türkisch
Studienfachberatung
Falls du noch Fragen hast, die dir das LehramtsWiki möglicherweise nicht beantworten kann, wende dich gerne an die Fachberatung der Turkistik.
Internetauftritte
Weitere Informationen zum Studiengang Türkei findest du auf der Webseite des Fachbereichs oder bei der Fachschaft Türkisch.
Aktuelle Informationen
Hier findest du aktuelle Informationen für das Studienfach Turkistik. Weitere Informationen kannst du der Webseite der Turkistik entnehmen.
Prüfungsordnungen
Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungsordnungen (Master) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master) für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.
Modulhandbücher
Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente für alle Schulformen findest du unter den folgenden Links:
Studium der Turkistik
Das Fach Turkistik zeichnet sich durch die Forschungsgegenstände, Erkenntnisinteressen und Arbeitsmethoden seiner Teildisziplinen Linguistik, Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Fachdidaktik aus, in denen Lehre und Forschung stattfindet. Häufige Fragen zum Studium findest du auf der Webseite der Turkistik.
Sprachkenntnisse
Bei der Aufnahme des Studiums werden für die Einschreibung Türkischkenntnisse auf B2-Niveau verlangt. Studierende können ihre Kenntnisse durch ein entsprechendes Schulzeugnis oder international anerkannte Sprachtests wie Telc oder Toemer nachweisen. Weitere Details findest du hier in unserem Artikel Voraussetzungen.
Bachelorarbeit
Das Institut stellt in seinen FAQs einen Leitfaden für die Bachelorarbeit zur Verfügung.
Auslandsaufenthalt
Studierende des Bachelorstudiengangs Türkisch mit Lehramtsoption (HRSGe und GyGe) müssen in ihrem Erst- oder Zweitfach einen Aufenthalt im Ausland von insgesamt drei Monaten absolvieren. Weitere Informationen und wichtige Hinweise zu diesem Thema findest du auf der Seite Auslandsaufenthalt hier im Wiki.
Studienverlaufspläne
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-03