Nachrücker*innen

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Du hast dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang im Lehramt beworben und erst nach der Einschreibungsfrist einen Studienplatz erhalten? In unserem Artikel erfährst du, welche Schritte du nun einleiten solltest.


Das Wichtigste zuerst: Du kannst dich zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin einschreiben.

Anschließend solltest du einen Stundenplan erstellen, auch wenn du dich erst spät im Semester einschreibst und möglicherweise keine Veranstaltungen mehr besuchen kannst. Dies ist entscheidend, um einen Überblick darüber zu bekommen, welche Kurse dir fehlen und welche du gegebenenfalls im zweiten Semester nachholen musst.


Einen Stundenplan erstellen

Um dir bei der Stundenplanerstellung zu helfen, haben wir ein Tutorial entwickelt. Du erfährst darin, wie du dich über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF für Veranstaltungen anmelden und so deinen Stundenplan zusammenstellen kannst. Bei deiner Anmeldung erfährst du auch alle Zeit- und Raumangaben. Die Stundenplanerstellung ist selbst dann möglich, wenn die Anmeldefristen bereits abgelaufen sind. In diesem Fall speicherst du deine Veranstaltungen einfach für dich ab, ohne dich anzumelden. Auch diesen Schritt erklären wir im Tutorial.

Was mache ich, wenn die Anmeldefrist für die Kurseinschreibung abgelaufen ist?

Konntest du dich erst später im Semester einschreiben bzw. sind die Anmeldefristen der Veranstaltungen bereits abgelaufen, kannst du die Lehrkräfte anschreiben und fragen, ob du noch einen Platz als Nachrücker*in bekommen kannst oder was du tun kannst, um den Lehrstoff selbständig nachzuholen und es realistisch ist, noch an Prüfungen teilzunehmen. Die globale Anmeldephase findet in der Regel in der 5. und 6. Woche nach Vorlesungsbeginn statt. Ist auch diese bereits abgelaufen, kannst du dich über das Prüfungswesen nachträglich anmelden. Dazu musst du dich mit deinen jeweiligen Fachberater*innen des Prüfungswesens in Verbindung setzen.

Für den Fall, dass du nicht alle Veranstaltungen belegen kannst, ist es grundsätzlich möglich, sie im zweiten Semester nachzuholen. Es kann jedoch sein, dass sie sich mit Zweitsemesterveranstaltungen überschneiden oder sie erst wieder im Wintersemester angeboten werden. Dies kann dazu führen, dass sich deine Studienzeit verlängert. Solltest du BAföG erhalten, wende dich bitte an deine Sachbearbeitung, um die Bezugsdauer deines BaföG verlängern zu lassen.

Beratung für Nachzügler*innen

Falls du noch weitere Fragen hast, wende dich bitte an die Studienfachberater*innen deiner Fächer, oder direkt an die die allgemeine Studienberatung des ABZ.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-09-02