Förderschule
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.
Der Förderort kann sein:
- Allgemeine Schulen, z. B. allgemein- und berufsbildende Schulen,
- Förderschulen
- Klinikschulen
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
An der Universität Duisburg-Essen kannst du im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung die Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung" und "Sprache" studieren. Ab dem Wintersemester 2024/25 wird außerdem der Förderschwerpunkt "Hören und Kommunikation" eingeführt. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-3-26