Förderschule
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden. Eine Förderschule kann dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.
Der Förderort kann sein:
- Allgemein- und berufsbildende Schulen,
- Förderschulen
- Klinikschulen
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Es gibt folgende Förderschwerpunkte:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen
- Sprache
An der Universität Duisburg-Essen kannst du im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung die Förderschwerpunkte "Emotionale und soziale Entwicklung", "Sprache", "Hören und Kommunikation" studieren. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-06-30