Frühstudium

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Interessierte Schüler*innen können im Rahmen eines Frühstudiums bereits während der Schulzeit erste Erfahrungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) sammeln, in ausgewählten Veran­stal­tungen ei­nen Einblick in das Studium bekommen und Leistungs­nach­weise erwerben. Diese können bei Beginn des Studiums auf Antrag angerechnet werden.

Begrüßungsveranstaltung

Für alle angemeldeten Frühstudierenden der UDE wird eine Begrüßungsveranstaltung online via Zoom durchgeführt.

  • 1. Termin: Dienstag, 18. Februar 2025 um 17:00 Uhr
  • 2. Termin: Mittwoch, 12. März 2025 um 17:00 Uhr

Die Teilnahme an einer der beiden Veranstaltungen ist verpflichtend. Mehr Informationen findest du auf der Seite Aktuelles des ABZ.


Anders als bei einem Probestudium, bei dem einzelne Studienfächer in der Regel spezielle Veranstaltungen für studieninteressierte Schüler*innen konzipieren, um ihnen einen ersten Einblick in das Studium zu gewähren, besuchst du in einem Frühstudium reguläre Lehrveranstaltungen deines gewünschten Studienfachs gemeinsam mit Studierenden und kannst dort auch Leistungsnachweise erbringen, indem du z. B. eine Klausur schreibst. Diese Nachweise kannst du dir ggf. auch für dein Studium anrechnen lassen, wenn du dich nach deiner Schulzeit für das Fach einschreibst. In einem Frühstudium erhältst du außerdem einige der Vorteile, die Studierende an der UDE genießen, z. B. zahlst du in der Mensa den Studierendentarif und nicht den Gasttarif.

Das ABZ gibt ein gesondertes Vorlesungsverzeichnis für Schüler*innen heraus, aus dem sie Veranstaltungen auswählen können. Es empfiehlt sich, erst in der Ober­stufe mit dem Frühstudium zu beginnen, in Einzelfällen ist es jedoch auch vorher möglich. Schau doch mal auf den Webseiten zum Frühstudium vorbei! Dort findest du neben Informationen zum Frühstudium auch die Kontaktdaten der Ansprechpersonen.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich, da die Schulleitung, die Fachlehrkräfte und die Eltern, falls du noch minderjährig bist, zustimmen müssen. In Einzel­fällen kann man für den Besuch der jeweiligen Veranstaltungen von der Schule befreit werden. Bereits während der Anmeldung musst du die Lehrveranstaltungen angeben, die du besuchen möchtest. Beachte, dass die Anmeldung nur für das jeweilige Semester gilt. Du musst dich also für jedes Semester erneut anmelden, wenn du wiederholt teilnehmen möchtest.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-13