Anpassungslehrgang

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Mit einem Anpassungslehrgang ermöglicht das Schulministerium NRW Lehrkräften aus dem Ausland, unter bestimmten Voraussetzungen in NRW als Lehrkraft tätig zu werden. Über die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang gleichen die Lehrkräfte wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung in ihren Heimatländern und der Ausbildung in NRW aus.

Voraussetzungen

Du bist Bürger*in eines EU-Staates, eines Staates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder eines Nicht-EU-Staats und sprichst Deutsch auf dem Niveau C1. Dies weist du als Lehrkraft aus einem Nicht-EU-Staat mit einem anerkannten Zertifikat nach. Bei einem telc-Zertifikat sind die Sprachkenntnisse ausreichend nachgewiesen, wenn sie das Niveau C1 bescheinigen, es muss kein telc C1-Hochschulzertifikat sein.

Dein Weg

Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzliche Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zur Lehramtsausbildung im Land NRW ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an der Universität Duisburg-Essen (UDE) besuchst.

Musst du viele Leistungen nachholen oder Familienpflichten erfüllen, macht es Sinn, die Leistungen an der UDE bereits vor dem Start des Anpassungslehrgangs zu absolvieren. Der Anpassungslehrgang beginnt mit dem ersten Tag an deiner Ausbildungsschule.

Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Deine Ausbildungszeit wird entsprechend deinen anerkannten Leistungen individuell festgelegt. In dieser Zeit bekommst du bereits ein Anwärtergehalt.

Antragstellung

Als Mitglied eines EU-Staates, eines Staates innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg, als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Detmold. Hier legst du außerdem dein Sprachzertifikat bei, da dein Antrag ansonsten nicht bearbeitet wird. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.

Einschreibung

Damit du bei uns Veranstaltungen belegen kannst, muss du dich einschreiben. Dies kannst du jederzeit tun, es gibt für dich keine Frist. Du nutzt dafür den Einschreibungsantrag. Reiche diesen Antrag zusammen mit deinen Studienabschluss­zeugnissen und deinem Anpassungsbescheid im Einschreibungswesen ein. Dort informieren die Kolleg*innen dich über den Semesterbeitrag, den du bezahlen musst.

Studium

Wende dich nach deiner Einschreibung mit deinem Anpassungsbescheid an die Studienfachberatenden, deren Kontaktdaten du von der Studienberatung Lehramt erhältst. Auf der Grundlage deines Anpassungsbescheids erstellen die Studienfachberatenden einen Stundenplan für dich und legen fest, in welcher Form du die fehlenden Leistungen nachholen musst.

Die Lehrkräfte, bei denen du die Leistungen absolvierst, bestätigen dir in einem Schreiben, dass du die Leistungen abgelegt hast. Dieses Schreiben legst du bei dem dir bekannten Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) vor. Dort wird dir eine Bescheinigung erstellt, die aussagt, dass du die festgestellten Unterschiede in der Fachwissenschaft ausgeglichen hast. Diese Bescheinigung reichst du bei deiner Bezirksregierung ein.

Kontakt

Solltest du noch Fragen haben, wende dich an die Studienberatung Lehramt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-17