Exmatrikulation
Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Webseite des Einschreibungswesens erklärt.
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten oder dem Vorbereitungsdienst abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23