Numerus Clausus (NC)
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Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden entnehmen.
Siehe auch
Links
- zum NC vom Studierendensekretariat ,
- über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester