Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch
Beratung
Auf den Webseiten des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen findest du neben Informationen zum Auslandsstudium und den Ansprechpersonen für das Erasmus-Programm der Fakultät auch die Kontaktdaten der Studienberatung.
Allgemeine Informationen
Während deines Bachelorstudiums im Fach Spanisch ist das Studium eines Moduls im Ausland, d. h. ein Auslandssemester, Pflicht. Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur spanischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungsanforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an spanischen Universitäten organisiert und betreut.
Studierst du neben dem Fach Spanisch noch eine weitere moderne Fremdsprache, ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Spanisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite Spanisch. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf den Webseiten Lehramt Bachelor GyGe/BK Spanisch und Lehramt Master GyGe/BK Spanisch.
Tätigkeit als Fremdsprachenassistenz
Alternativ zum Auslandssemester kannst du auch als Fremdsprachenassistenz an einem spanischen Gymnasium arbeiten. Dieses Programm wird vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) angeboten. Informationen dazu findest du auf der PAD-Website. Die für das Auslandssemester vorgesehenen Credit Points musst du in diesem Fall vor oder nach dem Auslandsaufenthalt im Rahmen des PAD in den sprach- und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen an der UDE erwerben. Die Tätigkeit als Fremdsprachenassistenz kannst du auch außerhalb des 5. Semesters absolvieren und dir zusätzlich als Berufsfeldpraktikum anrechnen lassen.
Anrechnung des Auslandaufenthalts
Informationen zum Anrechnungsverfahren und die Ansprechpersonen findest du auf der Webseite der Romanistik.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-07-25