Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= | ||
Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium | Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den [[Vorbereitungsdienst]] und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}} | ||
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen ist | Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen ist [https://www.uni-due.de/zhqe/sysakk.php/"systemakkrediert"]. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterte Vorstand] dem [[Rektorat]] die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB). | ||
Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch externe | Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch externe [https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/agenturen/agenturen/ Akkreditierungsagenturen] vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz [http://www.akkreditierungsrat.de/ Akkreditiernungsrat]) akkreditiert worden sind. <ref>https://www.hrk.de/themen/lehre/qualitaetssicherung-und-entwicklung/ (zuletzt besucht am 27. April 2020)</ref> | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
[[Kategorie:Definitionen]] | [[Kategorie:Definitionen]] | ||
[[Kategorie:Studienreform]] | [[Kategorie:Studienreform]] | ||
{{Gültigkeit|Datum=2020- | {{Gültigkeit|Datum=2020-10-15}} |
Version vom 27. April 2020, 11:57 Uhr
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen ist "systemakkrediert". Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der erweiterte Vorstand dem Rektorat die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB).
Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch externe Akkreditierungsagenturen vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz Akkreditiernungsrat) akkreditiert worden sind. [1]
Quellen
- ↑ https://www.hrk.de/themen/lehre/qualitaetssicherung-und-entwicklung/ (zuletzt besucht am 27. April 2020)
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-15