Bachelor-Master:Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

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Wenn du bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hast, beispielsweise an einer anderen Hochschule, kannst du diese anerkennen lassen.

Dazu stellst du in jedem Fach oder Lernbereich, den Bildungswissenschaften und für das DaZ-Modul jeweils einen separaten Antrag, je nachdem, in welchen Studienbereichen du Leistungen anerkennen lassen möchtest. Du kannst alle deine Leistungen jeweils in einem Antrag aufnehmen. Eine semesterbezogene Aufteilung der Leistungen auf mehrere Anträge mit einer semesterbezogenen Einreichung ist nicht notwendig.

Die Antragsformulare findest du über die Liste des Prüfungswesens. Die Links führen dich auf die Webseite der Sachbearbeiter*innen, wo du die Anträge mit Hinweisen zum Ausfüllen und Einreichen beim Prüfungswesen findest. Über die Anerkennung entscheiden die Prüfungsausschüsse rechtsverbindlich.

Um zu entscheiden, für welche der Prüfungsleistungen an der Universität Duisburg-Essen du dir deine Leistungen anerkennen lassen möchtest, empfehlen wir dir die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen deiner Fächer, der Bildungswissenschaften und ggf. des DaZ-Moduls zu nutzen sowie die Modulhandbücher. Sprich gegebenenfalls die Studienfachberater*innen an. Die Anträge sind nach deiner Einschreibung jederzeit einreichbar, es gelten keine Fristen.

Sind deine Leistungen umfangreich, kannst du überlegen, ob du gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen möchtest. Du findest dafür eine Ankreuzmöglichkeit auf den Anträgen und Hinweise in unserem Artikel zum höheren Fachsemester inkl. der hier geltenden Fristen. Ist sogar ein Einstieg in den Master denkbar, weil du zum Beispiel schon einen Bachelor abgeschlossen hast, informiere dich über unseren Artikel zur Gleichwertigkeitsprüfung. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-04-02