Nachrücker*innen

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Du hast dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang im Lehramt beworben und erst nach der Einschreibungsfrist einen Studienplatz erhalten? Dann informieren wir dich in unserem Artikel, was du nun tun kannst.

Das Wichtigste zuerst: Du kannst dich zu dem Termin einschreiben, der in deinem Zulassungsbescheid genannt ist. Danach erstellst du einen Stundenplan, auch dann, wenn du dich erst sehr spät im Semester einschreibst und vielleicht keine Veranstaltungen mehr besuchen kannst. Dies ist wichtig, damit du einen Überblick bekommst, welche Veranstaltungen dir fehlen und welche du gegebenenfalls im zweiten Semester nachholen musst.

Um dir bei der Stundenplanerstellung zu helfen, haben wir ein Tutorial entwickelt. Du erfährst darin, wie du dich über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF für Veranstaltungen anmelden und so deinen Stundenplan zusammenstellen kannst. Bei deiner Anmeldung erfährst du auch alle Zeit- und Raumangaben. Die Stundenplanerstellung ist selbst dann möglich, wenn die Anmeldefristen bereits abgelaufen sind. In diesem Fall speicherst du deine Veranstaltungen einfach nur, ohne dich anzumelden. Auch diesen Schritt erklären wir im Tutorial.

Konntest du dich erst später im Semester einschreiben bzw. sind die Anmeldefristen der Veranstaltungen bereits abgelaufen, kannst du die Lehrkräfte anschreiben und fragen, ob du noch einen Platz als Nachrücker*in bekommen kannst oder was du tun kannst, um den Lehrstoff selbständig nachzuholen und es realistisch ist, noch an Prüfungen teilzunehmen. Die globale Anmeldephase findet in der Regel in der 5. und 6. Woche nach Vorlesungsbeginn statt. Ist auch diese bereits abgelaufen, kannst du dich über das Prüfungswesen nachträglich anmelden. Dazu musst du dich mit deinen jeweiligen Fachberater*innen des Prüfungswesens in Verbindung setzen.

Für den Fall, dass du nicht alle Veranstaltungen belegen kannst, ist es grundsätzlich möglich, sie im zweiten Semester nachzuholen. Es kann jedoch sein, dass sie sich mit Zweitsemesterveranstaltungen überschneiden oder sie erst wieder im Wintersemester angeboten werden. Dies kann dazu führen, dass sich deine Studienzeit verlängert. Solltest du BAföG erhalten, wende dich bitte an deine Sachbearbeitung, um die Bezugsdauer deines BaföG verlängern zu lassen.

Falls du noch Fragen hast, wende dich bitte an die Studienfachberater*innen deiner Fächer.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-09-02