Vorbereitungsdienst

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Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Kenntnisse zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung für den Einstellungstermin 01. November 2024 ist voraussichtlich im April 2024 möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbung findest du auf der SEVON-Webseite.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

  • Deine 18-monatige Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt.
  • Du unterrichtest selbstständig und unter Anleitung in allen studierten Fächern bzw. Lernbereichen und hospitierst in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs; auf Antrag kannst du eines deiner Fächer durch ein Erweiterungsfach ersetzen.
  • Es finden zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorlegst; die Seminarausbilder*innen beraten dich, leiten dich an und geben dir ein Feedback.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.

Einstellungstermin

Du kannst dich zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden. Er wird im Einstellungsportal SEVON veröffentlicht. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Nachreichfrist

Bestimmte Unterlagen kannst du noch nach dem Bewerbungstermin einreichen. Welche das genau sind, erfährst du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen. Den Link dazu sowie die aktuelle Frist für die Nachreichung findest du auf SEVON.

Auch das Masterzeugnis kannst du nachreichen. Damit dies möglich ist, musst du im Vorhinein der Mitarbeiter*in im Prüfungswesen, die für das Fach zuständig ist, in dem du deine Masterarbeit geschrieben hast, eine Einverständniserklärung für die Weitergabe deiner Daten ans Ministerium einreichen. Hierfür gibt es eine Frist. Du erfährst sie zusammen mit weiteren Informationen und den Terminen, zu denen deine Daten an das Ministerium übermittelt werden, auf den jeweiligen Webseiten der Sachbearbeitenden des Prüfungswesen.

Bewerbungsprozess

Bevor du dich bewirbst, solltest du bereits verschiedene Unterlagen bei Behörden und anderen Einrichtungen anfordern, damit du sie rechtzeitig mit deiner Bewerbung versenden kannst. Welche das sind und welche du innerhalb der Nachreichfrist noch einreichen kannst, erfährst du auf SEVON in der Rubrik Hinweise zum Verfahren. Berücksichtige bei deinen Planungen die Vorlaufzeiten für die Terminvergabe und die Bearbeitungszeiten der Behörden. Kümmere dich also rechtzeitig.

Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Hast du alle Unterlagen zusammen, erstellst du deine Bewerbung über SEVON. Nach Fertigstellung druckst du deine Bewerbung zweimal aus. Ein Exemplar behältst du für dich. Das andere unterschreibst du dreimal, deinen Lebenslauf einmal. Die Unterlagen sendest du an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Beachte, dass du deine Angaben nicht mehr ändern kannst, sobald du die Eingabe abgeschlossen hast.

Lies unbedingt die ausführlichen Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen, in denen du weitere wichtige Informationen erfährst. Du findest die Hinweise auf der Sevon-Startseite im Text verlinkt. So wird deine Bewerbung beispielsweise nur dann angenommen, wenn alle Unterlagen und Unterschriften vorhanden sind und sie spätestens am Tag der Einreichungsfrist eingeht. Hierfür zählt das Datum des Eingangsstempels bei der Bezirksregierung und nicht das Datum des Poststempels. Du sendest deine Unterlagen an die Bezirksregierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.

Ausbildungsorte, Ortswunsch und Tauschbörse

Eine Übersicht über die Ausbildungsorte, die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind, findest du auf SEVON.

In deiner Bewerbung gibst du Ortswünsche an. Dabei kannst du bestimmte Lebensumstände wie eine Ehe, Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu Schwerbehinderung geltend machen. Du weist sie mit Dokumenten nach, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, ausgenommen der Schwerbehinderten- und der Gleichstellungsnachweis. Reiche sie bis zum Bewerbungsschluss ein, denn verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Detaillierte Angaben findest du in den Hinweisen für Bewerber und Bewerberinnen.

Die Plätze verteilen die Bezirks­regierungen. Über die landesweite Tauschbörse kannst du deinen Ausbildungsort wechseln. Die Bezirksregierung sendet dir die Zugangsdaten zusammen mit ihrem Einstellungsangebot. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du deine Bewerbung zurückziehen wollen, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Hast du bereits ein Einstellungsangebot erhalten, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Noten

Die Staatsprüfung besteht gem. §27 OVP aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen mit zwei schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Sie werden anteilig mit 15% für die Unterrichtspraxis, 5% für die Arbeiten und 10% für das Kolloquium benotet. Zusammen ergeben sie 50% deiner Examensnote. Die restlichen 50% setzen sich aus den Langzeitbeurteilungen der Schule (25%) und des ZfsL im Seminar (25%) zusammen.

Aus deiner Examensnote und dem Mittelwert der Bachelor- und Masterabschlussnote wird deine Gesamtabschlussnote gemittelt. Sie geht neben weiteren Kriterien in die Ordnungsgruppenberechnung ein.

Nachteilsausgleich

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate.

Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-04-07