Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs­geschichte (DaZ-Modul)

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das DaZ-Modul ist in unterschiedlichem Umfang verpflichtend für alle Schulformen zu belegen. Für ein vertieftes DaZ-Studium gibt es den Teilstudiengang DSSZ, in welchem Studierende aller Schulformen ausgewählte Module belegen können.

Studierende mit der Schulform Grundschule haben die Möglichkeit, den Teilstudiengang DSSZ als drittes Fach zu wählen. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Artikel zum DSSZ-Teilstudiengang.

Studienfachberatung

Die Kontaktdaten des Institut-Sekretariats findest du auf der Webseite des Instituts für Geisteswissenschaften. Auch die Kontaktdaten der jeweiligen Fachberatung findest du dort.

Im Rahmen der Neugestaltung der Lehrkräfteausbildung in NRW (Lehrerausbildungsgesetz) erbringen Lehramtsstudierende aller Fächer Leistungen im Modul Grundlagenwissen Zweitsprache Deutsch. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) widmet sich u. a. der Erforschung unterschiedlicher sprachlicher Phänomene von Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte. Das im Sommersemester 2012 an der Universität Duisburg-Essen (UDE) eingeführte DaZ-Modul ist im Bachelor-Studium angesiedelt und wird für die Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (HRG bzw. HRSGe) um ein weiteres Modul im Master of Education ergänzt. Ziel dieser Studieneinheit ist es, angehende Lehrkräfte auf die Alltagsrealität in sprachlich heterogenen Klassen vorzubereiten und ihnen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen einer sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung aufzuzeigen.

Allgemeines

In allen Lehrämtern ist der Bereich DaZ ein Pflichtelement im Bachelor-Studium. Im Master of Education erfolgt ein weiterführendes, verpflichtendes Angebot für Studierende der Lehrämter G und HRGe bzw. HRSGe. Für alle Studierenden gibt es darüber hinaus weitere, freiwillige Angebote in den Praxisphasen, in Kooperationsveranstaltungen mit Fachdidaktiken sowie das Zertifikat Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS).

Prüfungsordnungen

Gemeinsame Prüfungsordnungen (Bachelor) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Bachelor) sowie gemeinsame Prüfungsordnungen (Master) und spezifische Fachprüfungsordnungen (Master) für die verschiedenen Studiengänge und Fächer im Lehramt finden sich auf der Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen des ZLB.

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher für die jeweiligen Schulformen findest du hier:

Zusatzqualifikation

Seit dem Wintersemester 2014/15 kannst du die Zusatzqualifikation Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS) erwerben.

Studienverlaufsplan

Studium Bachelor

Für alle Schulformen umfasst das DaZ-Modul eine Vorlesung und eine Übung im Umfang von jeweils zwei Semesterwochenstunden. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer 90-minütigen PC-Klausur. Außerdem ist im Laufe des Semesters eine unbenotete Studienleistung zu erbringen. Das Bestehen der Studienleistung ist Zulassungsvoraussetzung für die Klausur. Die Studienleistung kann zum Beispiel eine schriftliche Abgabe mit 9000 Zeichen sein. Bei erfolgreichem Bestehen werden dir 6 CP gutgeschrieben. Weitere Informationen findest du bei den FAQs zum DaZ Modul.

Studium Master

Im Master müssen nur Studierende mit der Lehramtsoption G und HRGe bzw. HRSGe ein zusätzliches DaZ-Modul belegen. Die Modulabschlussprüfung ist eine mündliche Prüfung am Ende des Moduls. Bei erfolgreichem Bestehen werden dir 6 CP gutgeschrieben.

Lehrveranstaltungen

Einen Überblick über die Lehrveranstaltungen des Bereiches DaZ gibt es im LSF. Die Bachelor Veranstaltungen für HRGe und G finden nur im Sommersemester statt, die Veranstaltungen für GyGe und BK nur im Wintersemester.

Abschlussarbeiten

Wenn du deine Bachelorarbeit oder deine Masterarbeit zu einem Thema des DaZ-Moduls schreiben möchtest, findest du auf der DaZ-Webseite inhaltliche Schwerpunkte und die passenden Prüfer*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-17